Arbeitssicherheit
Neben der Minderung von Gefahren am Arbeitsplatz, geht es bei der Arbeitssicherheit (ASI) vor allem um Unfallvermeidung. Dafür sind diverse gesetzliche Anforderungen an die betriebliche Arbeitssicherheit definiert. Mit dem Angebot des DTV erhält man ein vereinfachtes Arbeitssicherheitsmanagementsystem mit branchenspezifischen Dokumentationshilfen (z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, und zugehörige Dokumente.) sowie eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung des Betriebes.
Ein Ausbau hin zu einem zertifizierfähigen ASI-Managementsystems inkl. anschließender Zertifizierung (z.B. gem. OHRIS, OHSAS 18001), ISO 45001 ist möglich, jedoch nicht verpflichtend.
Für die Nichteinhaltung von Arbeitssicherheitsvorschriften haftet der Unternehmer. Das Angebot des DTV für den Bereich Arbeitssicherheit stellt sicher, dass
- alle gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz erfüllt sind,
- eine systematische Vermeidung von Arbeitsunfällen verfolgt wird und
- unfall- oder krankheitsbedingte Kosten gesenkt werden.
Sie als Unternehmer sind damit auf der sicheren Seite.
Aufwand und Zeitrahmen für die Umsetzung aller Maßnahmen hängen von der Betriebsgröße ab. Grundsätzlich wird zwischen Kleinbetrieben (bis zu zehn Mitarbeiter) sowie Mittel- und Großbetrieben unterschieden.
Kleinbetriebe
Für Kleinbetriebe bestehen keine festen Einsatzzeiten für die Betreuung durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die vorhandenen Gefahren müssen in einer arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung aufgenommen und bei betrieblichen Veränderungen aktualisiert werden; mindestens jedoch alle fünf Jahre. Im Angebot des DTV ist eine solche sicherheitstechnische Grundbetreuung möglich. Dies umfasst:
- Mitarbeit bei der Erstellung bzw. Aktualisierung der betriebsbezogenen Gefährdungsbeurteilung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betreuung bei besonderen Anlässen (Unfall, Umbau, neue Maschinen)
- Dokumentationsvorlagen (Betriebsanweisungen, Gefährdungsanalysen, etc.)
Mittel- und Großbetriebe
Mittel- und Großbetriebe müssen gemäß Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V2) über eine festgelegte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung verfügen. Deswegen erhalten diese größeren Betriebe neben den Leistungen der Grundbetreuung auch noch eine betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang für jeden Betrieb individuell ermittelt werden muss. Die Betreuung umfasst neben den Leistungen der Grundbetreuung die folgenden Leistungen:
- Ermittlung des grundsätzlichen und betriebsspezifischen Betreuungsanteils
- Grundlegende Maßnahmen der Arbeitsgestaltung (Verhältnisprävention)
- Unterstützung bei der Unterweisung und Qualifikation der Mitarbeiter/innen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Schaffung einer geeigneten Organisation sowie Integration in die Führungstätigkeit
- Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
- Mitwirken bei gesetzlich geforderten Arbeitsschutzbesprechungen
Neben einer sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung besteht die Möglichkeit, ein vollwertiges Arbeitssicherheitsmanagementsystem einzuführen. Durch dieses wird eine systematische Einhaltung sämtlicher regulativen Vorschriften sowie darüber hinaus eine kontinuierliche Verbesserung von Arbeitssicherheit und Ergonomie am Arbeitsplatz sichergestellt.
Die Managementsystem ist angelehnt an die ISO 18001 bzw. ISO 45001 und das Occupational Health- and Risk-Managementsystem (OHRIS).
Folgende Leistungen sind bei dieser Variante enthalten:
- Dokumentation des ASI-Managementsystems, inklusive Zugang zum Dokumentationsportal
- Durchführung einer Ist-Analyse (entfällt bei gleichzeitiger Buchung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung für Mittel- und Großbetriebe)
- Durchführung jährlicher interner Audits (entfällt bei Buchung mit anderen Managementsystemen im Rahmen des DTV-Managementsystems)
- Erstellung eines Managementreviews, jährliche Feststellung des Status des Managementsystems
- Betreuung/Support zu Fragen der Arbeitssicherheit
Die Kosten hängen von der Größe und dem individuellen Betreuungsumfang des Betriebes ab - gerne können wir Ihnen bei Interesse ein individuelles Angebot zukommen lassen. Als generelle Regel wird mit einem jährlichen Personalaufwand von 0,5 Manntagen pro Angestelltem kalkuliert.
Für die Einführung bzw. Anpassung eines Umweltmanagementsystems unterstützt Sie die DTV-Matrixzentrale bei der Auswahl und Beantragung eines geeigneten Förderprogramms. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.