Personalmanagementseminar war gut besucht
BONN, 04. November 2016 - Im Oktober referierten Winfried Maier, DTV Justiziar, und Wolfang Zechmeister, selbständiger Personalmanager, in Würzburg zum Thema Personalmanagement. 25 Personaler aus Unternehmen der Textilreinigungsbranche ließen sich von den beiden Referenten in den wichtigsten Themen der täglichen Personalarbeit auf den neuesten Stand bringen. Von „Wie bekomme ich (gutes) Personal?“ über arbeitsrechtliche Fragen aus dem Alltag bis hin zum Thema Elternzeit stand einiges auf dem Seminarplan.
Das richtige Personal finden
Im ersten Themenblock ging es um eine effiziente und effektive Personalauswahl - nach dem Motto: „Der Gewinn liegt im (Personal-)Einkauf!“ Herr Zechmeister stellte hier Möglichkeiten vor, wie sich gerade kleine und mittelständische Unternehmen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal aus der Masse der Unternehmen hervorheben können. Fallstricke liegen laut Herrn Zechmeister insbesondere in der rechtssicheren Personalauswahl sowie darin, das „fehlende Glied für die Teamkette“ zu finden. Denn Fehlbesetzungen verursachen erhebliche Kosten und haben nachhaltige Auswirkungen: Zum einen durch die „Leerstelle“ und zum anderen durch Personaltrennungs- sowie durch erneute Personalbeschaffungs- und Einarbeitungskosten. Hier gelte es daher, früh in der Prozesskette alles richtig zu machen. Dafür bekamen die Teilnehmer des Seminars nützliche Tipps und das richtige Rüstzeug an die Hand. Sogenannte „Schnuppertage“ sind beispielsweise eine gute und nahezu kostenlose Möglichkeit, die praktischen Fähigkeiten von Bewerbern zu testen und die „richtige Entscheidung“ zu treffen - ohne gleich ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Probearbeitsverhältnisse hingegen führen zu einem „normalen“ Arbeitsverhältnis und sind als „kurzzeitiges Testinstrument“ eher ungeeignet.
Rückkehrgespräche führen
Im Umgang mit erkrankten bzw. wieder genesenen Mitarbeitern gab Herr Zechmeister wichtige Tipps und stellte anschauliche Beispiele aus seiner Praxis dar. Auch auf die Frage „Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich vermute, dass ein Mitarbeiter ‚krankfeiert‘?“ hatte Herr Zechmeister eine Antwort und gab den Teilnehmern gute Praxistipps. Er zeigte zudem sehr anschaulich die großen Risiken eines fehlenden betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) auf und empfahl, das Führen eines Rückkehrgesprächs als unverzichtbare „1. Stufe des BEM“ zeitnah nach der Genesung des Mitarbeiters zu führen. Nur auf diese Weise kann ein Arbeitgeber bereits im Vorfeld erkennen, ob er von betrieblicher Seite her zum Handeln verpflichtet ist. Wenn ein Mitarbeiter erst einmal über mehrere Jahre mehr als 6 Wochen pro Jahr erkrankt ist, dann kann es bzgl. der Einrichtung eines sog. „leidensgerechten Arbeitsplatzes“ schon zu spät sein. Falls die Krankenrückkehr- und BEM-Gespräche mit dem Mitarbeiter nicht geführt werden, hat der Arbeitgeber bei einer Kündigung wegen Krankheit i.d.R. wenig Chancen beim gerichtlichen oder außergerichtlichen Trennungsverfahren. Neuerdings fordern Rechtsanwälte für ihre Mandanten hierfür sogar Schmerzensgeld in 6-stelliger Höhe!
Die Themen „Elternzeit“ und „Minderleistung“ rundeten den arbeitsrechtlichen Themenblock ab. Hier wurden die Teilnehmer mit den rechtlichen Bestimmungen bzw. der aktuellen Rechtsprechung vertraut gemacht und es wurde ihnen anhand von praktischen Fällen aufgezeigt, was z. B. bei der Feststellung und der Dokumentation einer vermuteten Minderleistung arbeitsrechtlich relevant ist.
Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsfirmen
In einem zweiten Seminarabschnitt stellt DTV-Justiziar Winfried Maier wichtige Änderungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dar, die zum 01. April 2017 in Kraft treten werden. Die zukünftigen Schwierigkeiten der Zeitarbeit zeigen sich demnach in der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Herr Maier wies hier auf wichtige Details hin: So würden zum einen die Zeiten erst ab dem 01. April 2017 gerechnet, zum anderen würden jedoch Unterbrechungen der Überlassung von bis zu 3 Monaten mitgerechnet.
Maier brachte zudem das sogenannte „equal-pay“ zur Sprache. Equal-pay zielt darauf ab, dass festangestellte Arbeitnehmer beim Entleihbetrieb und Zeitarbeitnehmer in gleicher Position denselben Lohn erhalten. Maier führte hier aus, dass Zeitarbeitnehmer in den ersten neun Monaten nicht gleichbehandelt werden müssen wie Festangestellte, sofern ein Tarifvertrag in der Zeitarbeit equal-pay ausschließt.
Bei den Regressrisiken der Entleihfirmen bei Unterbezahlung der Zeitarbeitnehmer durch das Zeitarbeitsunternehmen habe sich indes nichts geändert. Durch eine stichprobenweise Kontrolle der Gehaltsabrechnungen der Zeitarbeitnehmer könne man Regressforderungen abwehren.
Ein buntes Potpourri an Themen
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach § 1a Kündigungsschutzgesetz war ein weiteres Thema des Seminars. Diese könne laut Herrn Maier ein probates Mittel sein, einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden. Dabei müsse in der Kündigung eine Abfindungssumme von mindestens einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr für den Fall zugesagt werden, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung erhebt. Die Kündigung sei darüber hinaus wegen dringender betrieblicher Belange auszusprechen und müsse auch textlich so formuliert sein. Für die Formulierung dieser speziellen Kündigungsform wird von Herrn Maier jedoch geraten, sich vorher rechtlich beraten zu lassen.
Das Flüchtlingsthema fand darüber hinaus besonderes Interesse. Es wurden die unterschiedlichen statusrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen vorgestellt. Maier lobte dabei die guten und übersichtlichen Ausführungen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit, die für jedermann einsehbar seien.
Im kommenden Jahr sind weitere Seminare zum Bereich Personalmanagement geplant. Interessenten können sich bereits jetzt unverbindlich bei der DTV-Geschäftsstelle vormerken lassen – für die Planung des Tagungsortes werden wir diese Vormerkungen dann gerne berücksichtigen.