Lobbyingerfolg bei Überarbeitung der EN 17210

FRANKFURT/MAIN, 27. Januar 2020 - Mitte Mai 2019 hatte der DTV Kenntnis darüber erhalten, dass es einen Normentwurf mit dem Titel „Zugänglichkeit und Nutzbarkeit gebauter Umgebung – Funktionelle Anforderungen“ (prEN 17210) gibt. In diesem Entwurf sollte u.a. die Verwendung von Schmutzfangmatten in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude geregelt werden. Gemäß des Entwurfs sollten Teppiche, Matten und Teppichfliesen sicher befestigt sein, um ein Falten oder Verrutschen zu verhindern und die Benutzer vor Gefahren zu schützen. Die Verwendung von losen Matten sollte vermieden werden, da diese eine Stolpergefahr darstellen könnten. Diese Anforderungen ignorierten leider die Produktinnovationen, die von Schmutzfangmattenherstellern zusammen mit den Aufbereitern dieser Matten in den letzten Jahren gemacht wurden.

Der Arbeitskreis Matten hat daraufhin die Initiative ergriffen, um die hochentwickelten und professionell gewarteten Schmutzfangmatten von im Handel erhältlichen Matten klar abzugrenzen. Neben nationalen Maßnahmen hat der DTV gemeinsam mit seinen Partnern ETSA und der Organisation Small Business Standards (SBS) einen Vorschlag für den betroffenen Abschnitt 9.6 eingereicht. Mit Erfolg: Wie der DTV vom zuständigen CEN Gremium erfuhr, hat der Ausschuss auf seiner Sitzung am 26. und 27.11.2019 den ausgearbeiteten Vorschlag für den Abschnitt 9.6.6 berücksichtigt und einstimmig angenommen. Die verabschiedete Norm sieht nun vor, dass lose Matten auf der gesamten Länge der freigelegten Kanten entsprechend abgeschrägt sein müssen, um ein Aufrollen zu verhindern und Stolpern und Stürzen vorzubeugen. Zudem enthält der Normentwurf eine Empfehlung für die regelmäßige Pflege der Matten.

Dieser Erfolg ist auch der Arbeit des DTV, bzw. der Zusammenarbeit mit seinen europäischen Partnern und anderen nationalen Verbänden zu verdanken. Wenn der Normenentwurf in seiner ursprünglichen Fassung durchgekommen wäre, hätte das langfristig das Ende des Schmutzfangmattengeschäftes bedeutet, da nach dem Normenentwurf nur noch fest installierte Schmutzfangmatten zugelassen sein sollten.

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