Datenschutz im Fokus

Seit dem 25. Mai gilt in der EU ein neues einheitliches Datenschutzrecht, das zahlreiche Dokumentations- und Hinweispflichten sowie hohe Geldbußen bei Verstößen vorsieht. Der DTV hatte dies zum Anlass genommen, spezielle Seminare zum Thema Datenschutz aufzulegen. Das Grundlagenseminar „Datenschutz“ beschäftigte sich mit den diversen Anforderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im generellen und ein weiteres vertiefte die Inhalte nochmal im Bereich Personalwesen. Die erste Auflage dieser Seminarkombination Anfang Juni in Frankfurt/Main war innerhalb kürzester Zeit ausgebucht. Am 09./10. Oktober ist in Leipzig nun eine weitere dieser Seminarkombinationen geplant. Am 01. August wird es in Dortmund zudem das Datenschutz-Grundlagenseminar als Einzelveranstaltung geben.

Im Grundlagenseminar zeigte der Referent, Dipl. Betriebswirt (FH) Klaus Eder, welche Maßnahmen Unternehmen einleiten sollten, damit die gesetzlichen Forderungen erfüllt werden. Es ging dabei u.a. um Betroffenenrechte, Verarbeitungsverzeichnisse, die Auftragsverarbeitung sowie technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten. Personenbezogene Daten sind im heutigen Textilmanagement nicht mehr wegzudenken. In jeder Wäscherei oder Textilreinigung wird mit personenbezogenen Daten wie z.B. Mitarbeiterdaten oder Kundendaten (Name des Bewohners, Geburtsdatum, Konfektionsgröße, Emailadresse etc.) hantiert.

Am Folgetag widmeten sich die Referenten Wolfgang Zechmeister und DTV-Justiziar Winfried Maier dem Personalmanagement. Das Seminar wird bereits seit einigen Jahren mit verschiedenen Themenschwerpunkten angeboten. In einem Vortragsblock zeigte Maier auf, dass die Personalarbeit durch die neuen Datenschutzbestimmungen herausfordernder wird. So drohen bei Verstößen bspw. hohe Bußgelder. Darüber hinaus sind viele Themengebiete des Personalmanagements betroffen: Bewerbungsverfahren, Lohnbuchhaltung, Überwachungsmaßnahmen wie Video und GPS, aber auch Zählwerke zur Leistungserfassung und die Formalitäten in der Personaldatenverarbeitung bis hin zur Weitergabe von Personaldaten an ausgegliederte Lohnbuchhaltungsbüros und Steuerberater.

Zechmeister führte die Themen dann wieder etwas weg vom Datenschutz hin zur eigentlichen Personalarbeit. So wurde bspw. über die Meldeobliegenheiten und Attest-Anforderungen für Arbeitnehmer im Krankheitsfall diskutiert sowie über die durchaus sinnvolle Einführung von Fehlzeitengesprächen und die Notwendigkeit von betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen. Zechmeister machte in seinem Vortrag deutlich, dass die Umsetzung solcher Maßnahmen letztlich zu einer Reduktion der Personalkosten führen könne.

Unterstützungsangebote durch den DTV

Der Verband stellt zahlreiche Musterformulierungen und Vorlagen im Mitgliederbereich als Download zur Verfügung. Darunter finden sich bspw. diverse Musterverarbeitungsverzeichnisse, Informationen zur Datenverarbeitung zur Weitergabe an die Kunden oder auch eine Musterformulierung für den Datenschutzhinweis auf der eigenen Webseite.

Bei der Auswahl des Datenschutzbeauftragten haben Unternehmen die Wahl: Entweder sie bestimmen einen internen Mitarbeiter, den sie zum Datenschutzbeauftragten ausbilden und regelmäßig schulen, oder die Entscheidung fällt für einen externen Datenschutzbeauftragten. An dieser Stelle bietet der DTV durch ein Rahmenabkommen mit der Intrasys GmbH seinen Mitgliedsbetrieben Unterstützung bei der Umsetzung eines gesetzeskonformen betrieblichen Datenschutzes. Für Fragen zum Angebot steht Marco Seifen vom DTV als Ansprechpartner unter 0228 71002274 oder seifen@dtv-bonn.de zur Verfügung.

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